Zehn Jahre nach der
Open-Access-Initiative von Budapest: Den Standard auf "Offen" setzen
Vorgeschichte: Die Budapest
Open-Access-Initiative nach 10 Jahren
Vor zehn Jahren hat die Budapest
Open-Access-Initiative (BOAI) eine weltweite Kampagne zu Open Access (OA) für
jegliche neue Peer-Review-Forschung gestartet. Dabei hat sie die Idee des OA
nicht erfunden, ganz im Gegenteil, sie hat bewusst existierende Projekte
zusammengebracht, um zu ergründen, wie diese „zusammenarbeiten können, um
umfangreichere, tiefgreifendere und schnellere Erfolge zu erzielen.“ Die
BOAI war somit die erste Bewegung, die den Begriff „Open Access“ für diesen
Zweck verwendet hat, die eine öffentliche Definition ausgesprochen hat, die
komplementäre Strategien für die Umsetzung von OA vorgeschlagen hat, die OA für
alle Fachbereiche und Länder gefordert hat und die von einer maßgeblichen
Finanzierung begleitet wurde.
Heute stehen wir nicht mehr länger
am Beginn dieser weltweiten Kampagne, sind aber auch noch lange nicht an deren
Ende angelangt. Wir stehen fest in der Mitte und stützen uns auf ein Jahrzehnt
an Erfahrung, durch das wir neue Empfehlungen für die nächsten zehn Jahre geben
können.
Wir bekräftigen die
„Grundsatzerklärung, ... die Erklärung über mögliche Strategien und ... die
Selbstverpflichtung der TeilnehmerInnen“ der BOAI. Wir bekräftigen das Streben
nach diesem „beispiellosen Gemeingut“, um „zu einer Beschleunigung von Forschung
und zu verbesserten Bildungsmöglichkeiten (...) , zum wechselseitigen Lernen
der „Armen“ von/mit den „Reichen'“ und der „Reichen“ von/mit den „Armen“
beitragen zu können. Es wird dazu verhelfen, dass wissenschaftliche Literatur
tatsächlich so breit wie möglich genutzt wird, und es wird auf diese Weise auch
dazu beitragen, Grundlagen für den Austausch und für das Verstehen auf der
Basis eines geteilten Wissens zu legen, die weit über die Wissenschaften hinaus
bedeutsam und wirksam sein werden.“
Wir bekräftigen unser Vertrauen
darin, dass „dieses Ziel erreichbar und nicht nur wünschenswert oder utopisch
ist.“ Nichts in den letzten zehn Jahren hat dieses Ziel weniger erreichbar
gemacht. Ganz im Gegenteil, OA ist gut etabliert und nimmt in jedem Bereich zu.
Wir haben in mehr als einem Jahrzehnt praktisches Wissen darüber gesammelt, wie
OA umgesetzt werden kann. Die technische, wirtschaftliche und rechtliche
Machbarkeit von OA wurde somit gut getestet und dokumentiert.
Nichts in den letzten zehn Jahren
hat OA weniger notwendig oder wünschenswert gemacht, so ist es immer noch der
Fall, dass „Wissenschaftler und Akademiker die Früchte ihrer Arbeit in
wissenschaftlichen Zeitschriften ohne Bezahlung veröffentlichen“ und „ohne
Aussicht auf Bezahlung.“ Darüber hinaus beteiligen sich Wissenschaftler noch
immer an Peer-Reviews als Reviewer und Redakteure, ohne dass eine Vergütung
dafür zu erwarten wäre. Mehr als häufig gibt es noch immer
Zugangsbeschränkungen zu Peer-Review-Forschungsliteratur, meist eher zugunsten
der Verlage als zugunsten der Autoren, Reviewer oder Redakteure und damit auch
auf Kosten der Forschung, Forscher und Forschungseinrichtungen.
Letzten Endes lässt Nichts aus den
letzten zehn Jahren darauf schließen, dass das ursprüngliche Ziel von OA
weniger sinnvoll oder erstrebenswert erscheint. Im Gegenteil, die
Notwendigkeit, dass Wissen für jeden, der es nutzen, anwenden oder darauf
aufbauen kann, offen verfügbar sein sollte, ist dringlicher als je zuvor.
Wir bekräftigen die
Weiterverbreitung der zwei Hauptstrategien der BOAI: OA über sogenannte
Repositorien – Dokumentenserver (auch „grüner OA“ genannt), und OA über
Zeitschriften (auch „goldener OA“ genannt). Zehn Jahre Erfahrung bestätigen
uns, dass der grüne und goldene Weg von OA „nicht nur direkte und effektive
Mittel zu diesem Zweck sind, sondern dass sie sich auch in Reichweite der
Wissenschaftler selbst befinden, und zwar sofort und ohne dass man auf
Änderungen durch Märkte oder die Gesetzgebung warten müsste.“
Zehn Jahre Erfahrung bestätigen die
ursprüngliche Definition von Open Access durch BOAI:
„Open Access“ meint, dass [=
Peer-Review-Fachliteratur] kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich
sein sollte, sodass Interessenten die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren,
verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf
jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder
technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst
verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in
allen Fragen des Copyrights überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin
bestehen, den Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu
sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird.“
Die Probleme, die zuvor die Annahme
und Umsetzung von OA aufgehalten haben, sind nun gelöst und es sprießen immer
neue Lösungen hervor. Aber bis sich OA weiter verbreitet, bleiben die Probleme,
für die OA eine Lösung darstellt, weitgehend ungelöst. In dieser Erklärung
bekräftigen wir die Ziele und Mittel der ursprünglichen BOAI und verpflichten
uns selbst dazu, weitere Fortschritte zu machen. Darüber hinaus setzen wir uns
insbesondere das neue Ziel, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre OA die
Standardmethode für die Verbreitung von Forschung nach dem Peer-Review-Prinzip
in jedem Fachbereich und Land werden soll.
Empfehlungen für die nächsten 10
Jahre
1. Zur Politik
1.1. Jede höhere Bildungseinrichtung
sollte über eine Richtlinie verfügen, die sicherstellt, dass alle einem
Peer-Review-Verfahren unterzogenen wissenschaftlichen Beiträge aller
Fakultätsmitglieder auf dem jeweiligen Repositorium des Instituts abzulegen
sind. (Siehe Empfehlung 3.1 für institutionelle Repositorien.)
- Die Ablage
sollte so früh wie möglich erfolgen, idealerweise zum Zeitpunkt der Annahme und
nicht später als zum Zeitpunkt ihrer offiziellen Veröffentlichung.
- Die
Hochschulpolitik sollte die Freiheit der Fakultäten anerkennen, neue Arbeiten
bei den Zeitschriften ihrer Wahl einreichen zu können.
- Die
Hochschulpolitik sollte die Publikation in OA-Zeitschriften fördern, aber nicht
vorschreiben, und die Fakultäten dabei unterstützen, den Unterschied zwischen
der Ablage auf einem OA-Repositorium und der Publikation in einer
OA-Zeitschrift zu verstehen.
- Wenn möglich,
sollte diese Art von Hochschulpolitik durch ein Fakultätsvotum angenommen
werden, ein sofortiges OA verlangen, sowie die Ablage auf Repositorien
begrüßen, selbst wenn diese nicht erforderlich sein sollte (z. B. bei
Datensätzen, Konferenzpräsentationen, Büchern oder Buchkapiteln, Arbeiten, die
vor der Annahme einer solchen Politik veröffentlicht worden sind usw.).
- Wenn die
Herausgeber keinen OA zu den bevorzugten Bedingungen der Universität genehmigen
sollten, empfehlen wir einen der beiden Wege einzuschlagen. Die Richtlinie kann
eine verborgene oder eine Ablage ohne OA auf dem Server des Instituts
verlangen, bis eine Genehmigung für OA erworben werden kann. Oder die
Richtlinie könnte dem Institut ein nichtexklusives Recht gewähren, zukünftige
Forschungsbeiträge des Fachbereichs über das institutionelle Repositorium als
OA zur Verfügung zu stellen (mit oder ohne der Option für die Fakultät, auf
dieses Recht bei jeder einzelnen Veröffentlichung verzichten zu können).
1.2. Jede Einrichtung, die höhere
Bildungsabschlüsse vergibt, sollte über eine Richtlinie verfügen, die
sicherstellt, dass zukünftige wissenschaftliche Arbeiten und Dissertationen bei
Annahme auf dem OA-Server des Instituts abgelegt werden. Bei Anträgen von
Studenten, die ihre Arbeit veröffentlichen oder ein Patent auf eine
patentierbare Entdeckung anmelden möchten, sollten die Richtlinien eher
angemessene Verzögerungsfristen anstatt ständiger Ausnahmeregelungen gewähren.
1.3. Jede Forschungsförderung, ob
öffentlich oder privat, sollte eine Politik verfolgen, die sicherstellt, dass
alle nach Peer-Review-Prinzip begutachteten Versionen zukünftiger
wissenschaftlicher Artikel, die sich auf geförderte Forschungsvorhaben beziehen,
auf einem geeigneten Repositorium abgelegt und sobald wie möglich unter OA
verfügbar werden.
- Die Ablage
sollte so früh wie möglich erfolgen, idealerweise zum Zeitpunkt der Annahme und
nicht später als zum Zeitpunkt ihrer offiziellen Veröffentlichung.
- Wenn die
Herausgeber keinen OA zu den Bedingungen des Geldgebers genehmigen sollten,
sollten die Richtlinien der Geldgeber vorschreiben, dass die Geförderten einen
anderen Herausgeber suchen müssen.
- Falls die
Richtlinien des Geldgebers Embargos genehmigen, bevor eine neue Arbeit unter OA
verfügbar wird, sollten diese Embargos nicht länger als sechs Monate anhalten
dürfen. Die Richtlinien sollten keinerlei Embargos für urheberrechtlich nicht
geschützte Arbeiten erlauben.
- Geldgeber sollten
Publikationskosten stets als Forschungskosten behandeln und den Geförderten
helfen, angemessene Publikationsgebühren für kostenpflichtige OA-Zeitschriften
bezahlen zu können.
- Falls möglich,
sollten die Richtlinien von Geldgebern freien OA verlangen, vorzugsweise als
CC-BY-Lizenz oder Ähnliches.
- Ein Repositorium
ist zu diesem Zweck geeignet, wenn es OA, Interoperabilität mit anderen
Repositorien und Schritte in Richtung Langzeitarchivierung bietet. Die Wahl des
Geldgebers sollte durch eine fortlaufende Recherche in Hinsicht auf
Fragestellungen entschieden werden, inwiefern eine Wahl am ehesten die Ablage
der enthaltenen Artikel, den Nutzen der Ablage, die Vorteile für Geldgeber und
Verfasser sowie Anreize für das künftige Wachstum von OA fördert.
1.4. Alle OA-Richtlinien von
Universitäten und Geldgebern sollten die Ablage auf einem geeigneten
OA-Repositorium vom Tag der Annahme bis zum Tag der Publikation fordern. Die
Metadaten sollten abgelegt werden, sobald sie verfügbar sind, und ab dem Moment
der Ablage unter OA aufrufbar sein. Der Volltext sollte unter OA verfügbar
sein, sobald das Repositorium die Genehmigung für OA erhält.
1.5. Wir raten davon ab,
Journal-Impact-Faktoren als Ersatz für die Qualität der Zeitschriften, Beiträge
oder Autoren heranzuziehen. Wir unterstützen die Entwicklung alternativer
Messkriterien für Wirkung und Qualität, die weniger simpel, zuverlässiger und
gänzlich offen zu verwenden und wiederzuverwenden sind.
- Insofern Universitäten, Fördereinrichtungen und Forschungsbewertungsprogramme
die Wirkung einzelner Beiträge messen müssen, sollten sie diese Messkriterien
auf Artikelebene anwenden, nicht auf Zeitschriftenebene.
- Wir unterstützen die Erforschung der Genauigkeit dieser
neuen Messkriterien. Wenn die Forschung belegt, dass diese sinnvoll und
zuverlässig sind, unterstützen wir ihre Verwendung durch Universitäten (wenn
sie eine Lehrkraft in Hinsicht auf eine Beförderung oder Festanstellung
bewerten), Fördereinrichtungen (bei der Bewertung von Bewerbern auf ein
Stipendium), Forschungsprogramme (bei der Bewertung der Wirkung einer
Forschung) und Herausgeber (bei der Werbung für ihre Publikationen).
- Wir unterstützen die Entwicklung von Materialien, um zu
erklären, wie Journal-Impact-Faktoren falsch genutzt wurden und wie alternative
Messkriterien besser für die Zwecke dienen, für die die meisten Einrichtungen
zuvor Impact-Faktoren verwendet haben.
- Auf dieselbe Weise, auf die sich auch die
Bewertungskriterien verbessern, unterstützen wir auch die weitere Erforschung
der Frage, inwiefern OA und OA-Richtlinien den Einfluss der Forschung erhöhen.
1.6. Universitäten mit
institutionellen Repositorien sollten die Ablage auf dem Repositorium für alle
Forschungsbeiträge verlangen, damit diese bei Beförderungen, Festanstellungen
oder anderen Formen der internen Bewertung und Überprüfung berücksichtigt
werden können.
- Gleichermaßen sollten Regierungen, die Forschungsbewertung
durchführen, die Ablage auf OA-Repositorien für alle Forschungsarbeiten
vorschreiben, die für nationale Bewertungszwecke herangezogen werden.
- Keine Richtlinie sollte allerdings so auszulegen sein, dass
die Prüfung anderer wissenschaftlicher Nachweise oder die Standards der
Begutachtung eingeschränkt werden.
1.7. Herausgeber, die kein OA
anbieten, sollten dies zumindest über ihre formalen Verlagsverträge
genehmigen.
- Herausgeber sollten davon absehen, Lobbyarbeit gegen
Regierungen im öffentlichen Interesse zu führen, und davon, Lobbyarbeit gegen
Forschungseinrichtungen zu betreiben, die im Interesse von Forschern und
Forschung handeln. Herausgeber sollten sich von Lobbykampagnen distanzieren,
die in ihrem Namen von Berufs- oder Wirtschaftsverbänden gegen das öffentliche
Interesse und das von Forschern und Forschung betrieben werden.
- Die Minderheit der abonnementbasierten Herausgeber, die noch
nicht den durch den Autoren initiierten grünen Weg des OA ohne Zahlung oder
Embargo genehmigen, sollte die Position der Mehrheit einnehmen.
- Wir erinnern Forscher daran, dass sie nicht als Autoren,
Redakteure oder Referees für Herausgeber arbeiten müssen, die gegen ihre
Interessen handeln.
2. Zur Lizenzierung und
Wiederverwendung
2.1. Wir empfehlen CC-BY oder eine
äquivalente Lizenz als optimale Lizenz für die Veröffentlichung, Verbreitung,
Nutzung und Wiederverwendung wissenschaftlicher Arbeiten.
- OA-Repositorien hängen von den Genehmigungen anderer ab, wie
z. B. Autoren oder Herausgebern, und befinden sich kaum in der Position, um
offene Lizenzen fordern zu können. Allerdings sollten Entscheidungsträger, die
sich in der Position befinden, direkte Ablagen auf Repositorien zu fordern,
offene Lizenzen verordnen, vorzugsweise CC-BY, wenn möglich.
- OA-Zeitschriften sind immer in der Position, um offene
Lizenzen zu fordern, allerdings nutzen die meisten diese Möglichkeit noch
nicht. Wir empfehlen CC-BY für alle OA-Zeitschriften.
- Durch das Entwickeln von Strategien und Prioritäten erkennen
wir, dass ein Gratiszugang besser als ein kostenpflichtiger Zugang ist, ein freier
Zugang besser als ein Gratiszugang und ein freier CC-BY-Zugang oder Ähnliches
besser als ein Gratiszugang unter restriktiveren offenen Lizenzen ist. Wir
sollten erreichen, was wir können, wann wir können. Wir sollten nicht zögern,
einen Gratiszugang zu erreichen, um einen freien Zugang zu erreichen, und wir
sollten nicht bei einem Gratiszugang aufhören, wenn wir einen freien Zugang
erreichen können.
3. Zu Infrastruktur und
Nachhaltigkeit
3.1. Jede Hochschule sollte ein
OA-Repositorium haben, sich an einem Konsortium mit einem konsortialen
OA-Repositorium beteiligen oder veranlassen, dass OA-Repositoriumsservices
ausgelagert werden.
3.2. Alle publizierenden
Wissenschaftler in jedem Fachbereich und Land, einschließlich denen, die nicht
an eine Hochschule angeschlossen sind, sollten Ablagerechte für ein
OA-Repositorium erhalten.
- Dies wird mehr institutionelle oder mehr disziplinäre
Repositorien erforderlich machen - oder beides. Es mag zumindest kurzfristig
auch mehr universelle Repositorien oder Repositorien der letzten Instanz für
Wissenschaftler erfordern, für die es kein OA-Repositorium in ihrer Einrichtung
oder ihrem Fachbereich gibt. Der Oberflächentext dieser universellen
Repositorien sollte in mehreren Sprachen verfügbar sein.
3.3. OA-Repositorien sollten
Funktionen erhalten, mit denen auf andere OA-Repositorien zugegriffen und auf
diesen neu abgelegt werden kann.
- Forscher, die einen Grund haben, auf mehr als nur einem
Repositorium abzulegen, sollten ihren Beitrag nur einmal ablegen müssen. Wenn
möglich, sollten institutionelle Repositorien anbieten, Beiträge auf den von
den Autoren geforderten disziplinären Repositorien abzulegen (z. B. arXiv,
PubMed Central, SSRN), und es sollten Kopien von den Publikationen eines
Fachbereichs, die auf disziplinären Repositorien abgelegt sind, bezogen oder
heruntergeladen werden können.
3.4. OA-Repositorien sollten
Download-, Nutzungs- und Zitationsdaten für ihre Autoren sowie für die Tools
zur Berechnung der alternativen Impact-Messdaten verfügbar machen.
Zeitschriftenherausgeber sollten dasselbe tun, unabhängig davon, ob ihre
Zeitschriften unter OA verfügbar sind oder nicht.
- Repositorien sollten diese Daten miteinander in
Standardformaten teilen, sodass Autoren (beispielsweise) die Gesamtanzahl der
Downloads eines Beitrags erfahren können, der auf mehreren Repositorien
abgelegt worden ist. Kein Autor und kein Repositorium sollten ein Interesse
daran haben, eine Neu-Ablage auf einem zusätzlichen Repositorium zu blockieren,
nur um eine korrekte Messung des Datenverkehrs gewährleisten zu können.
3.5. Universitäten und
Fördereinrichtungen sollten Autoren dabei helfen, angemessene Gebühren für
kostenpflichtige OA-Zeitschriften zahlen zu können und vergleichbare Wege zu
finden, um kostenlose OA-Zeitschriften zu unterstützen und zu subventionieren.
- In beiden Fällen sollten sie OA unter offenen Lizenzen,
vorzugsweise CC-BY-Lizenzen oder Ähnliche, als Voraussetzung für ihre
finanzielle Unterstützung fordern.
- Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren auf diese Art
und Weise mit dem Geld zu unterstützen, das durch die Kündigung und Umstellung
von Abonnements von Fachzeitschriften eingespart wird, sollte oberste Priorität
sein.
- OA-Fachzeitschriften mit Peer-Review zu fördern, ist
insbesondere für Zeitschriften mit einem sehr begrenzten Publikum wichtig, wie
zum Beispiel Zeitschriften, die sich auf nationales Recht in kleineren Ländern
fokussieren, Zeitschriften, die in einer lokalen Sprache veröffentlicht werden,
sowie für Zeitschriften, für die Gebühren nicht angemessen sind, wie z. B. bei
Rezensionszeitschriften, die Artikelbesprechungen von Autoren bieten.
3.6. In dem Fall, dass
abonnementbasierte Zeitschriften oder Zeitschriften ohne OA irgendeine Form von
Selbstarchivierung oder die Ablage auf OA-Repositorien genehmigen, sollten sie
im Rahmen eines offenen Standards für Mensch und Maschinen lesbar deutlich
beschreiben, was sie genau genehmigen. Diese Angaben sollten zumindest die
Version, die abgelegt wird, die Zeitpunkte der Ablagen und die Lizenzen, die zu
den abgelegten Versionen gehören mögen, enthalten.
3.7. OA-Repositorien sollten Tools
anbieten, die bereits kostenlos verfügbar sind, um Ablagen in PDF-Formaten in
maschinenlesbare Formate wie XML zu konvertieren.
3.8. Forschungseinrichtungen,
einschließlich Forschungsförderungen, sollten die Entwicklung und Beibehaltung
der Tools, Verzeichnisse und Ressourcen unterstützen, die für die
Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit von OA unerlässlich sind.
- Die Liste wichtiger Tools wird sich im Verlauf der Zeit noch
erweitern, beinhaltet aber OA-Repositorien und -Zeitschriften, kostenlose
Open-Source-Repository-Software, kostenlose
Open-Source-Journal-Management-Software, Tools für Text- und Data-Mining,
Verzeichnisse für OA-Zeitschriften und -Repositorien, Verzeichnisse für
Universitäts- und Geldgeberrichtlinien, Anbieter offener Lizenzen, digitale
Langzeitarchivierungsservices, Services für die Beobachtung von
Neuerscheinungen, Vernetzungsservices und persistente URLs sowie Suchmaschinen.
- Forschungseinrichtungen sollten auch die Etablierung
weltweiter offener Standards für Metadaten unterstützen und fordern, dass
Herausgeber und Repositorien die OA-Recherche besser auffindbar, abrufbar und
zweckdienlicher gestalten.
3.9. Wir sollten die Tools
verbessern und anwenden, die notwendig sind, um die Verweise oder
bibliografischen Angaben der veröffentlichten Fachliteratur zu beziehen. Die
Daten darüber, wer wen zitiert hat, sind frei zugänglich und sollten unter OA
in Standardformaten zur Nutzung, Wiederbenutzung und Analyse verfügbar sein.
Dies wird Forschern und Forschungseinrichtungen dabei helfen, zu erfahren,
welche Fachliteratur es gibt, selbst wenn sie keinen Zugriff auf diese haben
mögen, und es wird zur Entwicklung neuer Messgrößen für Zugriff und Wirkung
beitragen.
- Wir drängen alle Herausgeber dazu, sich diesem Versuch
anzuschließen.
- Wir empfehlen die Entwicklung einer Infrastruktur, in der
Referenzdaten von Herausgebern, Autoren, Freiwilligen, dritten Unternehmern oder
durch eine Software abgelegt und bei der die Referenzdaten zur Verbreitung
unter OA gehostet werden können.
3.10. Wir sollten beim
Zusammentragen, der Organisation und der Verbreitung von OA-Metadaten in
Standardformaten für alle neuen und alten Veröffentlichungen, einschließlich
Nicht-OA-Veröffentlichungen, helfen.
3.11. Wissenschaftsverlage benötigen
eine Infrastruktur zur Vernetzung und für persistente URLs, die auf offenen
Standards basieren, kostenlos verfügbar sind und eine Verlinkung und Zuordnung
beliebiger Granularität ermöglichen, wie z. B. auf Abschnitt- und Bildebene
sowie zur Verifizierung der Identität der Quelle.
3.12. Wir fördern die weitere
Entwicklung offener Standards für die Interoperabilität sowie von Tools, die
diese Standards in OA-Zeitschriften und -Repositorien implementieren.
3.13. Wir fördern Experimente mit
unterschiedlichen Methoden der Begutachtung nach der Veröffentlichung und
erforschen deren Effektivität.
- OA über Repositorien, OA über Zeitschriften und OA über
Bücher sind alle mit jeder Art von Peer-Review vor der Veröffentlichung
vereinbar und OA setzt keine bestimmte Form von Peer-Review voraus. Wir
empfehlen Experimente mit Peer-Review nach der Veröffentlichung, nicht weil es
besser wäre, auch wenn es das vielleicht sein mag, sondern weil es
Verzögerungen bei der Veröffentlichung unter OA sowie die First-Copy-Costs
reduzieren könnte.
3.14. Wir fördern Experimente bei
denen mit neuen Formen der wissenschaftlichen „Forschungsartikel“ und
„-bücher“, in denen Texte auf sinnvolle Weise mit zugrunde liegenden Daten,
Multimedia-Elementen, ausführbaren Codes, weiterführender Literatur und
Nutzerkommentaren verknüpft werden.
- Wir suchen nach weiteren Möglichkeiten, um digitale Medien
und Netzwerke für die Forschung besser nutzen zu können.
- Wir erforschen neue Möglichkeiten und Wege, wie der Zugriff
auf OA-Artikel für Menschen UND durch Maschinen vereinfacht werden kann.
- Wir unterstützen die Nutzung offener Standards und Formate,
um diese Zwecke zu fördern und deren Effektivität zu untersuchen.
4. Zur Förderung und Koordination
4.1. Wir sollten mehr tun, um
Herausgeber, Redakteure, Referees und Forscher auf die professionellen
Standards für Open-Access-Veröffentlichungen aufmerksam zu machen, wie z. B.
für die Lizenzierung, den Redaktionsprozess, die Aufforderung zur Abgabe von
Beiträgen, die Offenlegung des Eigentums sowie zur Verwaltung der
Publikationsgebühren. Redakteure, Referees und Forscher sollten die
Möglichkeiten auswerten, die es gibt, um Herausgeber und Zeitschriften zur
Einhaltung dieser professionellen Standards zu verpflichten. Wenn Herausgeber
sich nicht an diese Standards halten, sollten wir ihnen helfen, sich zunächst
zu verbessern.
- Als ein Mittel zur Bewertung eines neuen oder unbekannten
OA-Herausgebers oder neuer oder unbekannter OA‑Zeitschriften empfehlen
wir Forschern, die Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) und
ihren Verhaltenskodex zu konsultieren. Mitglieder des Verbands werden diesem
Kodex entsprechend überprüft. Beschwerden über Herausgeber, die Mitglied der
OASPA sind, sowie Vorschläge zur Verbesserung des Verhaltenskodex sollten an
OASPA gesendet werden.
- Wir rufen alle OA-Herausgeber und OA-Zeitschriften dazu auf,
die von der OASPA empfohlenen Best-Practices zu befolgen oder eine
Mitgliedschaft im Verband zu beantragen, was eine Prüfung ihrer Praktiken,
sowie eine Möglichkeit zu deren Ergänzung, falls erforderlich, beinhalten
würde.
4.2. Wir sollten Leitlinien für
Universitäten und Fördereinrichtungen entwickeln, die die OA-Richtlinien
berücksichtigen, einschließlich der empfohlenen Richtlinienbedingungen,
Best-Practices sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
4.3. Wir unterstützen die
Entwicklung einer gemeinsamen Ressource, über die sich der Fortschritt von OA
über die wichtigsten Zahlen und Grafiken nachverfolgen lässt. Jedes Bit an
Information sollte regelmäßig aktualisiert und seine Herkunft oder
Berechnungsmethode deutlich angegeben werden.
4.4. Die OA-Community sollte viel
öfter an einem Strang ziehen. Wenn möglich sollten OA-Organisationen und
-Aktivisten nach Wegen suchen, um ihre Tätigkeiten und Kommunikation
abzustimmen, ihre Ressourcen besser zu nutzen, Doppelarbeit zu minimieren, die
Botschaft zu stärken und Zusammenhalt zu demonstrieren.
- Wir sollten bessere Mechanismen zur Kommunikation und
Abstimmung untereinander schaffen.
- Wir sollten unseren akademischen Kollegen, der akademischen
Presse und der nichtakademischen Mainstream-Presse die Hand reichen. Die
akademischen und nichtakademischen Medien sind besser über OA informiert und
mehr daran interessiert als jemals zuvor. Dies ist eine günstige Gelegenheit,
um alle Interessengruppen über OA aufzuklären und neue Vorschläge zu dessen
Förderung zu finden.
4.5. Die weltweite Kampagne zu OA
für Forschungsbeiträge sollte enger mit der weltweiten Kampagne zu OA für
Bücher, wissenschaftliche Arbeiten und Dissertationen, Forschungsdaten,
Regierungsdaten, Bildungsressourcen und Quellcodes zusammenarbeiten.
- Wir sollten uns viel mehr mit ähnlichen Bewegungen
absprechen, die nicht direkt mit Forschung zu tun haben, wie z. B. zur
Urheberrechtsreform, zu verwaisten Werken, zur digitalen Archivierung, zur
Digitalisierung von Print-Literatur, zur evidenzbasierten Politikgestaltung,
zur Redefreiheit, zur Entwicklung von Bibliotheken, zum Publizieren, zu
Peer-Review und Sozialen Medien.
- Wir sollten nach Wegen Ausschau halten, um unsere einzelnen
Stimmen zu verstärken, wenn wir gemeinsame Grundsätze verteidigen.
4.6. Wir müssen deutlicher, mit mehr
Nachweisen und gegenüber mehr Interessengruppen folgende Wahrheiten über OA
artikulieren:
- OA nützt der Forschung und den Forschern und ein Mangel an
OA behindert sie.
- OA für öffentlich finanzierte Forschung nützt den Steuerzahlern
und erhöht ihren Gewinn aus ihrer Investition in die Forschung. Es bietet
sowohl wirtschaftliche als auch akademische oder wissenschaftliche Vorteile.
- OA verstärkt den sozialen Wert von Forschung und
OA-Richtlinien verstärken den sozialen Wert von Forschungsförderungs- und
Forschungseinrichtungen.
- Die Kosten für OA können ohne zusätzliches Geld für das
aktuelle System der Wissenschaftskommunikation abgedeckt werden.
- OA steht in Einklang mit den Urheberrechtsgesetzen auf der
ganzen Welt und gewährt sowohl Autoren als auch Lesern mehr Rechte, als die,
die sie unter konventionellen Verlagsverträgen haben.
- OA entspricht den höchsten Qualitätsstandards.
German
translation by Christian Heise, Hybrid Publishing Lab at the Centre for Digital
Cultures, Leuphana University Lüneburg